AGB für Praxen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Flurin-Plattform durch Praxen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Praxen
Version: 2.1
Stand: 26.08.2026
Anbieter: Flurin UG (haftungsbeschränkt), Freiburger Straße 25, 79853 Lenzkirch, Amtsgericht Freiburg HRB 736327, vertreten durch Geschäftsführer Jan Jerusalem
Datenschutzbeauftragter: heyData GmbH, Schützenstraße 5, 10117 Berlin, www.heydata.eu, datenschutz@heydata.eu
Geltungsbereich: Verträge mit Praxen mit Sitz in Deutschland; Nutzung außerhalb Deutschlands nur nach gesonderter Freischaltung oder Vereinbarung
Bezug: Leistungsbeschreibung Version 2.0, Stand 25.08.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Geltung dieser Bedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der von Flurin bereitgestellten cloudbasierten Softwareplattform für Heilmittelerbringer und sonstige gewerblich handelnde Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
Sie gelten für sämtliche Verträge zwischen Flurin und der jeweiligen Praxis über die Nutzung der Plattform, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
1.2 Ausschließliche Geltung gegenüber Unternehmern
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Praxen, medizinische Versorgungszentren und sonstige gewerblich oder freiberuflich tätige Leistungserbringer des Gesundheitswesens.
Ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen oder Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
1.3 Abweichende Bedingungen der Praxis
Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Praxis finden keine Anwendung, sofern Flurin ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Dies gilt auch dann, wenn Flurin Leistungen in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
1.4 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Flurin und der Praxis gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form wirksam, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist. Aus Beweis- und Dokumentationsgründen sollen individuelle Vereinbarungen mindestens in Textform festgehalten werden.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 Flurin
“Flurin” bezeichnet die von Flurin betriebene cloudbasierte Softwarelösung zur digitalen Organisation administrativer Praxisprozesse. Dazu gehören – abhängig vom gebuchten beziehungsweise freigeschalteten Leistungsumfang – insbesondere digitale Aufnahme, Wartelisten- und Terminorganisation, Springer- und Fixterminprozesse, Verordnungs- und Dokumentenworkflows sowie technische Patientenkommunikation.
2.2 Plattform
“Plattform” bezeichnet die von Flurin bereitgestellten Webanwendungen, Schnittstellen, Kommunikationsdienste, Datenbanken, Backend-Systeme, APIs, Integrationen und sonstigen technischen Dienste.
2.3 Praxis
“Praxis” bezeichnet den Vertragspartner von Flurin, der die Plattform im Rahmen seiner beruflichen, freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit als Heilmittelerbringer oder sonstiger Leistungserbringer des Gesundheitswesens nutzt.
Hierzu zählen insbesondere logopädische Praxen, ergotherapeutische Praxen, interdisziplinäre Heilmittelpraxen sowie weitere Heilmittelerbringer oder vergleichbare Organisationen, soweit deren Nutzung von Flurin ausdrücklich unterstützt oder freigeschaltet ist.
2.4 Praxiskonto
“Praxiskonto” bezeichnet den registrierten Zugang einer Praxis zur Plattform einschließlich aller zugehörigen Einstellungen, Benutzerkonten, Konfigurationen, Daten und gebuchten Leistungen.
2.5 Nutzer
“Nutzer” sind natürliche Personen, denen die Praxis Zugriff auf das Praxiskonto gewährt, insbesondere Praxisinhaber, Mitarbeitende, Verwaltungskräfte, Therapeutinnen und Therapeuten oder sonstige autorisierte Personen.
2.6 Patientinnen und Patienten
“Patientinnen und Patienten” sind natürliche Personen, deren personenbezogene Daten über die Plattform verarbeitet werden, insbesondere im Rahmen von Aufnahmeformularen, Wartelisten, Terminbenachrichtigungen, Terminanfragen oder sonstiger Patientenkommunikation.
Patientinnen und Patienten werden durch die Nutzung der Plattform nicht Vertragspartner von Flurin hinsichtlich therapeutischer Leistungen.
2.7 Patientendaten
“Patientendaten” sind sämtliche personenbezogenen Daten, die sich auf Patientinnen und Patienten beziehen und über die Plattform verarbeitet werden.
Hierzu zählen insbesondere Stammdaten, Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, Angaben zu Terminen, Wartelisteneinträge, Verfügbarkeiten, Angaben zur Behandlungsanfrage sowie gesundheitsbezogene Angaben.
2.8 Gesundheitsdaten
“Gesundheitsdaten” sind personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 15 DSGVO und besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person beziehen.
2.9 Warteliste
“Warteliste” bezeichnet die digitale Erfassung, Organisation und Verwaltung von Patientinnen und Patienten, die eine Behandlung, einen Termin oder eine Rückmeldung der Praxis wünschen.
2.10 Springersystem
“Springersystem” bezeichnet Funktionen der Plattform, mit denen kurzfristig frei werdende oder verfügbare Termine geeigneten Patientinnen und Patienten zur Besetzung angeboten oder angezeigt werden können.
Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Terminbesetzung besteht nicht.
2.11 Patientenkommunikation
“Patientenkommunikation” bezeichnet die über die Plattform technisch unterstützten Kommunikationsvorgänge zwischen der Praxis und Patientinnen und Patienten. Je nach Freischaltung und Konfiguration können hierzu insbesondere E-Mail, SMS, WhatsApp Business sowie geschützte Flurin-Seiten und Formulare gehören.
Welche Kanäle für einen konkreten Vorgang verfügbar und zulässig sind, richtet sich nach dem freigeschalteten Produktstand, den Einstellungen der Praxis, vorhandenen Kontaktdaten, erforderlichen Einwilligungen beziehungsweise sonstigen Rechtsgrundlagen und der technischen Verfügbarkeit des jeweiligen Anbieters.
2.12 Leistungsbeschreibung
“Leistungsbeschreibung” bezeichnet die bei Vertragsschluss oder einer späteren wirksamen Vertragsänderung ausdrücklich einbezogene Beschreibung der gebuchten Funktionen, Tarife, Leistungsmerkmale und etwaigen Nutzungslimits.
Eine spätere Veröffentlichung oder Aktualisierung einer Leistungsbeschreibung ersetzt eine bereits einbezogene Vertragsfassung nicht automatisch.
2.13 Textform
“Textform” entspricht § 126b BGB und umfasst insbesondere E-Mail, Mitteilungen innerhalb der Plattform sowie sonstige lesbare Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger.
2.14 Abrechnungszeitraum
“Abrechnungszeitraum” bezeichnet den jeweiligen monatlichen Zeitraum, für den die Vergütung im Voraus erhoben wird. Er beginnt mit dem Start des zahlungspflichtigen Abonnements beziehungsweise dem von Stripe oder Flurin bestätigten Abrechnungsbeginn und endet unmittelbar vor dem entsprechenden Tag des Folgemonats, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Software-as-a-Service
Flurin stellt der Praxis eine internetbasierte Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung.
Die Plattform unterstützt organisatorische Praxisprozesse vor und während der Behandlung, insbesondere digitale Aufnahme, Wartelisten- und Terminorganisation, kurzfristige Terminbesetzung, Verordnungs- und Dokumentenprozesse sowie Patientenkommunikation.
Flurin schuldet die Bereitstellung der technischen Plattform im vereinbarten Funktionsumfang, nicht jedoch einen bestimmten organisatorischen, therapeutischen oder wirtschaftlichen Erfolg.
3.2 Funktionen der Plattform
Die Plattform kann im Rahmen der jeweils einbezogenen Leistungsbeschreibung insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:
- digitale Aufnahmeformulare und strukturierte Patientenanfragen,
- Wartelistenverwaltung einschließlich Import- und Bedarfsprüfungen,
- Springer- und Fixterminprozesse einschließlich organisatorischem Matching,
- Termin- und Verfügbarkeitsfunktionen,
- technische Patientenkommunikation per E-Mail sowie – bei Aktivierung – per SMS und WhatsApp Business,
- Verordnungs- und Uploadprozesse einschließlich Prüfung, Korrekturanforderung und Statusverwaltung,
- digitale Praxisdokumente und Behandlungsvertrags-Workflows,
- Praxis-, Standort-, Mitarbeiter- und Berechtigungsverwaltung,
- Export-, Lösch- und Administrationsfunktionen,
- Übersichts-, Such-, Filter- und Hilfefunktionen,
- Schnittstellen oder optionale Zusatzmodule, soweit diese ausdrücklich freigeschaltet oder vereinbart wurden.
Der konkrete geschuldete Funktionsumfang richtet sich ausschließlich nach der wirksam einbezogenen Leistungsbeschreibung und ausdrücklich gebuchten oder freigeschalteten Zusatzleistungen.
3.3 Keine therapeutische Leistung
Flurin erbringt keine therapeutischen, medizinischen, diagnostischen oder heilkundlichen Leistungen.
Flurin gibt keine Therapieempfehlungen, stellt keine Diagnosen, priorisiert keine Behandlungen aus medizinischer Sicht und übernimmt keine Verantwortung für therapeutische Entscheidungen.
3.4 Keine Patientenvermittlung
Flurin schuldet keine Vermittlung von Patientinnen und Patienten, keine Vermittlung von Behandlungsterminen und keine erfolgreiche Besetzung von Terminlücken.
Die Entscheidung über Aufnahme, Behandlung, Terminvergabe, Wartelistenreihenfolge und Patientenkommunikation verbleibt ausschließlich bei der Praxis.
3.5 Keine Erfolgsgarantie
Flurin übernimmt keine Garantie für
- eine bestimmte Auslastung der Praxis,
- eine bestimmte Anzahl besetzter Termine,
- eine bestimmte Reduzierung von Terminausfällen,
- eine bestimmte Umsatzsteigerung,
- eine bestimmte Wartezeitreduzierung,
- die Vollständigkeit oder Richtigkeit von Patienteneingaben,
- die Verfügbarkeit oder Reaktion bestimmter Patientinnen und Patienten.
3.6 Weiterentwicklung der Plattform
Flurin ist berechtigt, die Plattform technisch, funktional und gestalterisch weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu erweitern, zu ersetzen oder einzustellen, soweit dadurch der vertragsgemäße Nutzungszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Änderung für die Praxis zumutbar ist.
Sicherheitsrelevante, gesetzlich erforderliche oder technisch notwendige Änderungen darf Flurin jederzeit vornehmen.
4. Vertragsschluss, Registrierung und Praxiskonto
4.1 Vertragsschluss
Mit Registrierung und Freischaltung eines Praxiskontos kommt zunächst ein Nutzungsverhältnis nach diesen Bedingungen zustande, soweit im Registrierungsprozess nichts Abweichendes erklärt wird.
Bei der öffentlichen Standardregistrierung beginnt dieses Nutzungsverhältnis mit einer kostenfreien 30-Tage-Testphase nach Ziffer 15.7. Für die Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
Ein zahlungspflichtiges Abonnement kommt nicht allein durch Ablauf der Testphase zustande. Es erfordert eine ausdrückliche kostenpflichtige Buchung beziehungsweise den Abschluss des hierfür vorgesehenen Zahlungs- oder Checkout-Schritts.
Soweit Flurin personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet, muss vor einer entsprechenden produktiven Verarbeitung zusätzlich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Ziffer 10.4 wirksam abgeschlossen sein.
4.2 Registrierung
Für die Nutzung der Plattform ist die Registrierung eines Praxiskontos erforderlich.
Die Praxis hat bei der Registrierung vollständige, zutreffende und aktuelle Angaben zu machen.
4.3 Aktualisierungspflicht
Die Praxis ist verpflichtet, ihre im Praxiskonto hinterlegten Angaben, insbesondere Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Impressumsangaben und Datenschutzlinks, aktuell zu halten.
4.4 Prüfung und Ablehnung
Flurin ist berechtigt, Registrierungen abzulehnen, zusätzliche Nachweise anzufordern oder ein Praxiskonto nicht freizuschalten, sofern berechtigte Zweifel an der Identität, Vertretungsberechtigung, beruflichen Zulassung oder Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Nutzung bestehen.
4.5 Verantwortung für das Praxiskonto
Die Praxis ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über ihr Praxiskonto oder über ihr zugeordnete Nutzerkonten erfolgen, soweit sie diese Aktivitäten zu vertreten hat.
5. Nutzer, Zugriffsrechte und interne Organisation
5.1 Autorisierte Nutzer
Die Praxis darf nur solchen Personen Zugriff auf die Plattform gewähren, die für die Nutzung im Rahmen der Praxisorganisation autorisiert sind.
5.2 Individuelle Nutzerkonten
Nutzerkonten sind personenbezogen anzulegen und dürfen nicht gemeinsam genutzt werden.
Die Praxis stellt sicher, dass jeder Nutzer nur die Zugriffsrechte erhält, die für seine jeweilige Tätigkeit erforderlich sind.
5.3 Entzug von Zugriffsrechten
Die Praxis ist verpflichtet, Zugriffsrechte unverzüglich zu entziehen oder anzupassen, wenn ein Nutzer die Praxis verlässt, seine Aufgaben sich ändern oder der Zugriff nicht mehr erforderlich ist.
5.4 Zugangsdaten
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Ein Verdacht auf unbefugten Zugriff, Verlust von Zugangsdaten oder Missbrauch eines Nutzerkontos ist Flurin unverzüglich mitzuteilen.
6. Rollenverteilung im Verhältnis zu Patientinnen und Patienten
6.1 Praxis als Leistungserbringer
Die Praxis bleibt alleinige Anbieterin und Verantwortliche der gegenüber Patientinnen und Patienten erbrachten therapeutischen, medizinischen, organisatorischen und kommunikativen Leistungen.
6.2 Kein Behandlungsverhältnis mit Flurin
Durch die Nutzung der Plattform entsteht kein Behandlungsvertrag, Beratungsvertrag oder sonstiges therapeutisches Rechtsverhältnis zwischen Flurin und Patientinnen oder Patienten.
6.3 Flurin als technischer Dienstleister
Flurin stellt der Praxis technische Infrastruktur zur Verfügung und handelt im Verhältnis zu Patientendaten grundsätzlich als Auftragsverarbeiter der Praxis, soweit keine abweichende gesetzliche Einordnung zwingend erforderlich ist.
6.4 Verantwortung der Praxis
Die Praxis entscheidet eigenverantwortlich über
- die Aufnahme von Patientinnen und Patienten,
- die Priorisierung von Anfragen,
- die Terminvergabe,
- die Inhalte der Kommunikation,
- die Behandlungsdurchführung,
- die Erfüllung berufsrechtlicher und gesetzlicher Pflichten,
- die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung.
7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
7.1 Einräumung des Nutzungsrechts
Flurin räumt der Praxis für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
7.2 Umfang der Nutzung
Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der gebuchten Leistungen, der Leistungsbeschreibung und der vertraglichen Zweckbestimmung zulässig.
Eine Nutzung für Dritte, im Auftrag Dritter oder zur Erbringung eigener Softwareleistungen gegenüber Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung von Flurin zulässig.
7.3 Unzulässige Nutzungshandlungen
Die Praxis ist insbesondere nicht berechtigt,
- Quellcode, Programmteile oder technische Schutzmechanismen zu verändern,
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
- die Plattform zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies gesetzlich ausgeschlossen werden kann,
- automatisierte Massenzugriffe außerhalb dokumentierter Schnittstellen durchzuführen,
- die Plattform zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder anderweitig kommerziell weiterzugeben,
- Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests oder Lasttests ohne vorherige Abstimmung durchzuführen,
- Funktionen der Plattform missbräuchlich oder entgegen ihrem vorgesehenen Zweck zu nutzen.
7.4 Rechte an der Plattform
Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, dem Quellcode, der Datenbankstruktur, den Algorithmen, Benutzeroberflächen, Designs, Marken, Logos, Texten, Dokumentationen, Konzepten und sonstigen Bestandteilen verbleiben ausschließlich bei Flurin oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Durch den Vertrag werden keine Eigentumsrechte an der Plattform übertragen.
7.5 Feedback
Die Praxis kann Flurin freiwillig Feedback, Ideen oder Verbesserungsvorschläge übermitteln.
Flurin ist berechtigt, solches Feedback unentgeltlich und ohne Einschränkung zur Verbesserung, Weiterentwicklung und Vermarktung der Plattform zu nutzen, soweit dadurch keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen der Praxis unzulässig offengelegt werden.
7.6 Open-Source-Komponenten
Die Plattform kann Open-Source-Komponenten enthalten.
Für solche Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. Diese begründen keine weitergehenden Rechte der Praxis am proprietären Teil der Plattform.
8. Pflichten der Praxis
8.1 Rechtmäßige Nutzung
Die Praxis verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und etwaigen weiteren Flurin-Richtlinien zu nutzen.
8.2 Berufs- und heilmittelrechtliche Pflichten
Die Praxis bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher berufsrechtlicher, heilmittelrechtlicher, sozialrechtlicher, dokumentationsrechtlicher, abrechnungsrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Anforderungen, die auf ihre Tätigkeit Anwendung finden.
8.3 Datenqualität
Die Praxis ist für die Vollständigkeit, Aktualität, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit sämtlicher von ihr oder in ihrem Auftrag eingegebener, importierter, konfigurierter oder freigegebener Daten verantwortlich.
Flurin ist nicht verpflichtet, Daten auf sachliche Richtigkeit, medizinische Plausibilität, rechtliche Zulässigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
8.4 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Die Praxis stellt sicher, dass sämtliche personenbezogenen Daten, insbesondere Patientendaten und Gesundheitsdaten, rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden.
Die Praxis trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten oder sonstige gesetzliche Rechtsgrundlagen vorliegen.
8.5 Eigene Rechtstexte der Praxis
Soweit die Plattform die Hinterlegung eigener Impressums-, Datenschutz- oder AGB-Links der Praxis ermöglicht, ist die Praxis für Inhalt, Aktualität, Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen verantwortlich.
Flurin prüft diese Inhalte nicht rechtlich.
8.6 Aufnahmeformulare
Die Praxis ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der über Aufnahmeformulare abgefragten Informationen sowie für die Konfiguration der Formulare im Einklang mit dem Grundsatz der Datenminimierung.
8.7 Verbotene Nutzung
Untersagt ist insbesondere
- die Nutzung der Plattform zur Versendung rechtswidriger Inhalte,
- die Nutzung für Spam, unzulässige Werbung oder belästigende Kommunikation,
- die Nutzung zur Verbreitung von Schadsoftware,
- die Speicherung rechtswidriger, beleidigender oder diskriminierender Inhalte,
- die Verletzung von Persönlichkeitsrechten,
- die Beeinträchtigung der Plattformverfügbarkeit,
- die Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen,
- die Nutzung außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs,
- die Nutzung für Zwecke, die gegen Berufsrecht, Datenschutzrecht oder Heilmittelrecht verstoßen.
8.8 Mitwirkungspflichten
Die Praxis unterstützt Flurin angemessen bei der Analyse und Behebung von Fehlern, Sicherheitsvorfällen, Datenschutzvorfällen oder Missbrauchsfällen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
9. Patientenkommunikation und Aufnahmeformulare
9.1 Technische Übermittlung im Auftrag der Praxis
Flurin stellt technische Kommunikations- und Formularfunktionen bereit. Soweit Nachrichten oder Formulare Patientinnen und Patienten der Praxis betreffen, erfolgt die technische Verarbeitung grundsätzlich im Auftrag der Praxis und nach Maßgabe des AVV.
Die Praxis entscheidet, welche fachlich oder organisatorisch zulässigen Kommunikationsvorgänge ausgelöst werden. Automatische Systemvorgänge dürfen nur innerhalb des von der Praxis konfigurierten beziehungsweise vertraglich vorgesehenen Workflows erfolgen.
9.2 Kommunikationskanäle
Standardkanal ist E-Mail, soweit für den jeweiligen Vorgang verfügbar und zulässig.
SMS kann von der Praxis für unterstützte Vorgänge aktiviert werden. Der Versand erfolgt über einen von Flurin hierfür eingesetzten Kommunikationsdienstleister und setzt die technische Verfügbarkeit, eine geeignete Mobilnummer sowie die für den jeweiligen Kommunikationsinhalt erforderliche datenschutzrechtliche Berechtigung voraus. Für SMS können nutzungsabhängige Zusatzkosten entstehen. Solche Zusatzkosten werden nur erhoben, wenn Preis oder Berechnungslogik vor Aktivierung beziehungsweise Nutzung angezeigt oder individuell vereinbart wurden.
WhatsApp Business kann von der Praxis für unterstützte Vorgänge aktiviert werden, sobald die hierfür erforderlichen Einwilligungen beziehungsweise sonstigen Rechtsgrundlagen und die technische Freigabe des Kanals vorliegen. WhatsApp wird von Flurin im Standard ausschließlich für neutrale Benachrichtigungen verwendet. Konkrete Termin-, Verordnungs-, Diagnose-, Behandlungs- oder sonstige sensible Gesundheitsinformationen werden nicht in die WhatsApp-Nachricht selbst aufgenommen; solche Inhalte werden über einen geschützten Flurin-Link bereitgestellt.
9.3 Verantwortung für Kommunikationsinhalte und Rechtsgrundlage
Die Praxis bleibt für die Rechtmäßigkeit der Patientenkommunikation, die Auswahl zulässiger Inhalte und die erforderliche Rechtsgrundlage verantwortlich, soweit Flurin nicht ausnahmsweise selbst Verantwortlicher ist.
Soweit für einen Kanal oder einen bestimmten Inhalt eine Einwilligung erforderlich ist, darf die Praxis den betreffenden Versand nur veranlassen beziehungsweise aktivieren, wenn eine wirksame und nicht widerrufene Einwilligung oder eine andere tragfähige Rechtsgrundlage dokumentiert ist.
9.4 Keine Zustell- oder Reaktionsgarantie
Flurin schuldet die ordnungsgemäße technische Ansteuerung des jeweils eingesetzten Kommunikationsdienstes im vereinbarten Umfang. Eine erfolgreiche Zustellung, Kenntnisnahme oder Reaktion der Empfängerin oder des Empfängers kann nicht garantiert werden.
Providerseitige Statusinformationen wie “zugestellt”, “geöffnet” oder “geklickt” können technisch oder datenschutzbedingt ungenau sein und stellen keinen sicheren Nachweis tatsächlicher Kenntnisnahme dar.
9.5 Rechtstexte der Praxis in Nachrichten und Formularen
Soweit die Plattform dies unterstützt, kann die Praxis eigene Links zu Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstigen rechtlichen Informationen hinterlegen. Flurin kann diese Links in Aufnahmeformularen und Patientennachrichten anzeigen.
Die Verantwortung für Inhalt, Aktualität und rechtliche Eignung dieser Informationen verbleibt bei der Praxis.
9.6 Keine Notfallkommunikation
Die Plattform ist nicht für Notfälle, akute medizinische Beschwerden oder zeitkritische medizinische Kommunikation bestimmt.
Die Praxis stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten nicht den Eindruck erhalten, über Flurin könnten medizinische Notfälle bearbeitet werden.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1 Grundsatz
Der Schutz personenbezogener Daten besitzt für Flurin einen besonderen Stellenwert.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
10.2 Praxis als Verantwortlicher
Soweit die Praxis über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet, handelt sie als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung von Patientendaten im Rahmen der Aufnahme, Wartelistenverwaltung, Terminorganisation und Patientenkommunikation.
10.3 Flurin als Auftragsverarbeiter
Flurin verarbeitet personenbezogene Daten der Praxis grundsätzlich im Auftrag der Praxis im Sinne von Art. 28 DSGVO.
Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung ergeben sich aus dem gesondert abzuschließenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung einschließlich der dort beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.
10.4 Abschluss und Aktualisierung des AVV
Soweit Flurin personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet, schließen Flurin und die Praxis vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Abschluss kann elektronisch erfolgen.
Die jeweils wirksam abgeschlossene AVV-Fassung einschließlich der zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt für das konkrete Vertragsverhältnis maßgeblich; spätere Fassungen ersetzen sie nicht rückwirkend. Wesentliche neue AVV-Fassungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung beziehungsweise des erneuten Abschlusses durch die Praxis.
Bietet Flurin eine neue AVV-Fassung an, die für die weitere einheitliche Bereitstellung der Plattform erforderlich ist, bietet Flurin keine Fortführung auf Basis abweichender individueller AVV-Fassungen an. Möchte die Praxis die neue AVV-Fassung nicht abschließen, kann sie das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Erfolgt bis zum angekündigten Umstellungszeitpunkt weder der erforderliche Abschluss noch eine Kündigung durch die Praxis, ist Flurin berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung bleibt die zuvor wirksam abgeschlossene AVV-Fassung maßgeblich, soweit die weitere Verarbeitung auf dieser Grundlage rechtlich zulässig ist.
10.5 Gesundheitsdaten
Die Plattform kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten und sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten ermöglichen.
Die Praxis trägt die Verantwortung dafür, dass für die Verarbeitung solcher Daten eine geeignete Rechtsgrundlage besteht und die Anforderungen des Art. 9 DSGVO eingehalten werden.
10.6 Betroffenenrechte
Die Praxis bleibt verantwortlich für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Betroffenenrechte, soweit sie Verantwortlicher ist.
Flurin unterstützt die Praxis im Rahmen des Vertrags zur Auftragsverarbeitung in angemessenem Umfang.
10.7 Datenschutzverletzungen
Flurin informiert die Praxis nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung unverzüglich, sobald Flurin eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, die den Verantwortungsbereich von Flurin betrifft.
10.8 Unterauftragsverarbeiter
Flurin ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit dies nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung zulässig ist.
Die jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter wird der Praxis in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
10.9 Datenübermittlungen in Drittländer
Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur, soweit hierfür eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht und die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden.
10.10 Datenschutzbeauftragter
Flurins Datenschutzbeauftragter ist die heyData GmbH, Schützenstraße 5, 10117 Berlin, www.heydata.eu, datenschutz@heydata.eu.
11. Datensicherheit, Zugangsschutz und Datensicherung
11.1 Technische und organisatorische Maßnahmen
Flurin trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor Verlust, Manipulation, unbefugtem Zugriff und sonstiger unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.
Die jeweils maßgeblichen technischen und organisatorischen Maßnahmen werden im Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder in einem separaten TOM-Dokument beschrieben.
11.2 Sicherheitsupdates
Flurin ist berechtigt, Sicherheitsupdates, Patches, Konfigurationsänderungen oder sonstige sicherheitsrelevante Maßnahmen jederzeit vorzunehmen, soweit dies zum Schutz der Plattform, der Daten oder der Nutzer erforderlich ist.
11.3 Verantwortung der Praxis
Die Praxis bleibt verantwortlich für die Sicherheit ihrer eigenen Endgeräte, Netzwerke, Browser, Passwörter, Benutzerverwaltung und internen Prozesse.
11.4 Datensicherung durch Flurin
Flurin führt angemessene technische Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Plattformbetriebs durch.
Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Plattformbetriebs und begründen keinen Anspruch der Praxis auf Wiederherstellung einzelner Datenstände außerhalb der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
11.5 Eigene Exporte und Dokumentation
Die Praxis bleibt verpflichtet, gesetzlich erforderliche Dokumentationen, Nachweise, Patientenakten oder sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen eigenverantwortlich zu führen, soweit die Plattform diese Pflichten nicht ausdrücklich als gebuchte Leistung übernimmt.
12. Verfügbarkeit, Wartung und Support
12.1 Verfügbarkeit
Flurin bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit der Plattform.
Ein Anspruch auf jederzeitige, ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit besteht nicht, soweit kein gesondertes Service Level Agreement vereinbart wurde.
12.2 Wartungsarbeiten
Flurin ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Updates, Systemanpassungen und Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung der Plattform nur geringfügig beeinträchtigt wird.
12.3 Ungeplante Maßnahmen
Flurin darf ungeplante Wartungs- oder Sicherheitsmaßnahmen ohne vorherige Ankündigung durchführen, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken, zur Sicherung des Plattformbetriebs oder zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen erforderlich ist.
12.4 Support
Flurin stellt Support im Rahmen der jeweils gebuchten Leistung bereit.
Supportleistungen können insbesondere per E-Mail, innerhalb der Plattform oder über sonstige von Flurin bereitgestellte Kanäle erfolgen.
12.5 Keine allgemeinen Beratungsleistungen
Supportleistungen umfassen keine rechtliche, steuerliche, medizinische, therapeutische oder abrechnungsbezogene Beratung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Drittanbieter, Schnittstellen und externe Dienste
13.1 Einsatz externer Dienste
Flurin kann externe Dienstleister einsetzen, insbesondere für Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Analyse, Fehlerüberwachung, Infrastruktur, Kommunikation und Sicherheit.
Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, erfolgt ihr Einsatz nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
13.2 Schnittstellen zu Drittsystemen
Die Plattform kann Schnittstellen zu Drittsystemen anbieten.
Flurin übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Sicherheit, Funktionalität, Datenqualität oder Rechtmäßigkeit solcher Drittsysteme, soweit diese nicht von Flurin betrieben werden.
13.3 Änderungen externer Dienste
Einschränkungen, Änderungen oder Ausfälle externer Dienste können die Nutzung einzelner Funktionen beeinträchtigen.
Flurin wird sich bemühen, zumutbare Alternativen oder Anpassungen bereitzustellen, soweit dies technisch und wirtschaftlich angemessen ist.
13.4 API-Nutzung
Soweit Flurin eine API oder sonstige technische Schnittstellen bereitstellt, darf die Praxis diese nur im dokumentierten Umfang und unter Beachtung technischer Nutzungslimits verwenden.
Flurin ist berechtigt, API-Zugriffe einzuschränken oder zu sperren, wenn eine Nutzung die Sicherheit, Stabilität oder Integrität der Plattform gefährdet.
14. Automatisierungs-, KI- und Beta-Funktionen
14.1 Unterstützende Funktionen
Flurin kann automatisierte Funktionen, Vorschläge, Sortierungen, Priorisierungen oder KI-gestützte Assistenzfunktionen bereitstellen.
Solche Funktionen dienen ausschließlich der Unterstützung der Praxis.
14.2 Eigenverantwortliche Entscheidung der Praxis
Automatisierte oder KI-gestützte Vorschläge ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung der Praxis.
Die Praxis bleibt verantwortlich für jede Entscheidung über Patientenaufnahme, Terminvergabe, Kommunikation, Behandlung, Dokumentation und sonstige Praxisprozesse.
14.3 Keine medizinische Bewertung
KI- oder Automatisierungsfunktionen von Flurin stellen keine medizinische, therapeutische oder diagnostische Bewertung dar, sofern nicht ausdrücklich und gesondert eine hierfür zugelassene Funktion vereinbart wurde.
14.4 Beta-Funktionen
Flurin kann Funktionen als Beta-, Test-, Pilot- oder Early-Access-Funktionen bereitstellen.
Solche Funktionen können unvollständig, fehlerbehaftet oder jederzeit änderbar sein und dürfen nur mit angemessener Vorsicht eingesetzt werden.
14.5 Änderung oder Einstellung
Flurin ist berechtigt, Beta-, Test-, Pilot- oder Early-Access-Funktionen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder einzustellen.
15. Vergütung und Zahlungsbedingungen
15.1 Standardpreise und Zusatzleistungen
Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt der monatliche Grundpreis für ein Praxiskonto 49,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Der Grundpreis umfasst einen Praxisstandort.
Für jeden weiteren abrechnungsrelevanten Standort derselben Praxis fällt eine zusätzliche monatliche Vergütung von 19,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer an, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Individuell vereinbarte Preise, Pilotkonditionen, dauerhafte Sonderkonditionen oder ausdrücklich gewährte Rabatte gehen den Standardpreisen vor.
Nutzungsabhängige oder optionale Zusatzleistungen – insbesondere kostenpflichtiger SMS-Versand oder künftig ausdrücklich bepreiste Zusatzmodule – werden nur berechnet, wenn Preis oder Berechnungslogik vor Aktivierung beziehungsweise Nutzung transparent angezeigt oder individuell vereinbart wurden.
15.2 Abrechnung
Die Vergütung für das zahlungspflichtige Abonnement wird monatlich im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
Ändert sich während eines laufenden Abrechnungszeitraums die Zahl abrechnungsrelevanter Standorte oder ausdrücklich gebuchter Zusatzleistungen, kann die Abrechnung zeitanteilig erfolgen, soweit dies im Checkout, in der Leistungsbeschreibung oder innerhalb der Abrechnungsansicht ausgewiesen wird.
15.3 Zahlungsdienstleister Stripe
Die Standardabrechnung zahlungspflichtiger Abonnements erfolgt über Stripe beziehungsweise über von Stripe bereitgestellte Zahlungs-, Rechnungs- und Kundenportal-Funktionen, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Die Praxis ist verpflichtet, zutreffende und aktuelle Zahlungs- und Rechnungsdaten bereitzustellen. Zahlungsdaten wie vollständige Karteninformationen werden im vorgesehenen Standardprozess unmittelbar durch Stripe verarbeitet und nicht als vollständige Kartendaten bei Flurin gespeichert.
Der technische Erfolg einer Weiterleitung oder Checkout-Bestätigung allein gilt nicht als Nachweis einer erfolgreichen Zahlung. Maßgeblich ist der von Stripe bestätigte und von Flurin verarbeitete beziehungsweise abgeglichene Zahlungsstatus.
15.4 Zahlungsverzug und fehlgeschlagene Zahlung
Gerät die Praxis mit einer Zahlung in Verzug oder ist nach Ablauf eines bereits bezahlten Zeitraums keine wirksame Zahlung für den nächsten Zeitraum vorhanden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Flurin kann zahlungspflichtige Produktbereiche nach angemessener Ankündigung einschränken, wenn kein wirksamer Zahlungsstatus mehr vorliegt. Einstellungen, Abrechnung und Kontofunktionen, die zur Klärung des Zahlungs- oder Vertragsstatus erforderlich sind, können weiterhin zugänglich bleiben.
15.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Praxis darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann die Praxis nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
15.6 Preisänderungen
Flurin kann Standardpreise mit Wirkung für zukünftige, noch nicht bezahlte Abrechnungszeiträume anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Leistungserbringung maßgeblichen Kosten nicht nur unerheblich verändern. Berücksichtigt werden können insbesondere nachvollziehbare Änderungen von Infrastruktur-, Lizenz-, Personal-, Sicherheits- oder Compliance-Kosten. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben berücksichtigt und miteinander verrechnet. Eine Preiserhöhung darf nicht dazu dienen, über den Ausgleich der maßgeblichen Kostenentwicklung hinaus eine zusätzliche Gewinnsteigerung zu erzielen.
Eine Änderung des vertraglichen Leistungsumfangs führt nicht allein aufgrund dieser Ziffer zu einer Preisänderung. Eine hierauf gestützte Preisänderung setzt voraus, dass der geänderte oder zusätzliche Leistungsumfang wirksam vereinbart beziehungsweise von der Praxis ausdrücklich gebucht wurde.
Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform angekündigt. Eine bereits im Voraus bezahlte Periode wird nicht nachträglich verteuert.
Bei einer Preiserhöhung kann die Praxis den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Ende des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums kündigen. Individuell fest vereinbarte Preise werden nur nach Maßgabe der jeweiligen Individualvereinbarung geändert.
15.7 Kostenfreie 30-Tage-Testphase und Pilotkonditionen
Für die öffentliche Standardregistrierung gewährt Flurin eine kostenfreie Testphase von 30 Tagen ab Freischaltung des Praxiskontos. Für diese Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
Während der Testphase fällt für den freigeschalteten Standardumfang keine Abonnementvergütung an. Ein Anspruch auf Verlängerung der Testphase besteht nicht.
Nach Ablauf der 30 Tage entsteht nicht automatisch ein zahlungspflichtiges Abonnement. Für die kostenpflichtige Fortsetzung muss die Praxis ausdrücklich einen zahlungspflichtigen Tarif buchen beziehungsweise den vorgesehenen Checkout abschließen. Ohne diesen Schritt kann der Zugriff auf zahlungspflichtige Produktbereiche nach Ablauf der Testphase eingeschränkt werden.
Individuell vereinbarte Pilot-, Referenz- oder sonstige Sonderkonditionen können von der Standard-Testphase abweichen und insbesondere einen längeren oder dauerhaften unentgeltlichen Zugang vorsehen. Solche ausdrücklich vereinbarten Sonderkonditionen gehen dieser Ziffer vor.
15.8 Empfehlungsprogramm
Flurin kann Praxen mit einem aktiven zahlungspflichtigen Abonnement ermöglichen, andere Praxen zu empfehlen.
Eine Empfehlung ist grundsätzlich nur für eine neue Praxis möglich, die noch kein zahlungspflichtiges Praxiskonto bei Flurin unterhalten hat. Zusätzliche Standorte einer bereits bestehenden Praxis gelten nicht als neue Praxis.
Der Empfehlungsvorteil wird erst aktiviert, wenn die geworbene Praxis zwei unterschiedliche monatliche Abrechnungszeiträume vollständig und erfolgreich bezahlt hat. Maßgeblich sind zwei von Flurin beziehungsweise Stripe als erfolgreich bezahlt bestätigte Monatsabrechnungen. Eine bloße Registrierung, Testphase, Checkout-Anlage oder nur eine einzelne Monatszahlung reicht nicht aus.
Nach Erfüllung dieser Voraussetzung erhalten sowohl die empfehlende als auch die geworbene Praxis einen monatlichen Rabatt von jeweils 5,00 EUR inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer auf die jeweilige Flurin-Rechnung. Der Rabatt beginnt mit dem auf die zweite qualifizierende Zahlung folgenden Abrechnungszeitraum.
Jeder aktivierte Empfehlungsvorteil läuft für zwölf Monate. Pro Praxis können maximal drei Empfehlungsvorteile gleichzeitig aktiv sein; der maximale Empfehlungsrabatt beträgt damit 15,00 EUR pro Monat.
Endet das eigene zahlungspflichtige Abonnement einer Praxis, kann diese während einer nicht zahlungspflichtigen Phase keinen Rabatt nutzen. Die spätere Kündigung einer beteiligten Praxis lässt einen bereits wirksam aktivierten Vorteil der jeweils anderen Praxis für dessen ursprünglich festgelegte Laufzeit grundsätzlich unberührt, solange deren eigenes zahlungspflichtiges Abonnement fortbesteht.
Der Empfehlungsrabatt wird ausschließlich mit laufenden Forderungen von Flurin verrechnet. Barauszahlung, Übertragung, Verrechnung über die jeweilige Rechnung hinaus oder nachträgliche Auszahlung nach Vertragsende sind ausgeschlossen.
Flurin kann das Empfehlungsprogramm für zukünftige Empfehlungen ändern, einschränken oder einstellen. Bereits aktivierte Vorteile bleiben für ihre festgelegte Laufzeit erhalten, soweit die Voraussetzungen dieser Ziffer fortbestehen.
16. Vertragslaufzeit, Kündigung und Sperrung
16.1 Vertragsbeginn
Das Nutzungsverhältnis beginnt mit Freischaltung des Praxiskontos oder zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt. Das zahlungspflichtige Abonnement beginnt erst mit dem ausdrücklich abgeschlossenen kostenpflichtigen Buchungs- beziehungsweise Zahlungsprozess.
16.2 Laufzeit und Abrechnungsperiode
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, wird das zahlungspflichtige Abonnement auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungszeiträumen geschlossen.
16.3 Ordentliche Kündigung durch die Praxis
Die Praxis kann das zahlungspflichtige Abonnement jederzeit über die hierfür bereitgestellte Abrechnungs- beziehungsweise Kundenportal-Funktion oder in Textform kündigen.
Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin bleibt der vereinbarte bezahlte Leistungsumfang verfügbar, vorbehaltlich berechtigter Sperrungen nach diesen Bedingungen.
Eine anteilige Erstattung des bereits begonnenen Abrechnungszeitraums erfolgt nicht, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt oder Flurin im Einzelfall eine Gutschrift gewährt.
Flurin bestätigt der Praxis den Eingang der Kündigung beziehungsweise stellt die Kündigungsinformation im Abrechnungsbereich bereit.
16.4 Ordentliche Kündigung durch Flurin
Flurin kann ein unbefristetes zahlungspflichtiges Abonnement mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, soweit keine abweichende Laufzeit oder zwingende gesetzliche Regelung gilt.
16.5 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt werden, erhebliche Datenschutz- oder Sicherheitsverstöße vorliegen, die Plattform rechtswidrig oder missbräuchlich genutzt wird, erheblicher Zahlungsverzug besteht oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Besteht der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung, soll vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung erfolgen, soweit dies gesetzlich erforderlich und nach den Umständen zumutbar ist. Das Recht zur sofortigen Kündigung in besonders schwerwiegenden Fällen bleibt unberührt.
16.6 Sperrung
Flurin ist berechtigt, einzelne Funktionen, Nutzerkonten oder das Praxiskonto vorübergehend zu sperren, sofern dies zur Wahrung der Sicherheit, zur Abwehr erheblicher Missbrauchsrisiken, zur Verhinderung rechtswidriger Nutzung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Soweit möglich und zumutbar, wird die Praxis vorab informiert.
16.7 Wirkung der Sperrung
Eine Sperrung entbindet die Praxis nicht von bestehenden Zahlungspflichten, sofern die Praxis den Grund der Sperrung zu vertreten hat.
17. Vertragsende, Datenportabilität, Anbieterwechsel und Löschung
17.1 Allgemeiner Datenzugriff und Kündigungsrechte
Bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses bleibt der Praxis der Zugriff auf ihre Daten im Rahmen der vertraglichen Nutzung möglich, soweit keine berechtigte Sperrung oder gesetzliche Pflicht entgegensteht.
Nach Beendigung eines entgeltlichen Abonnements besteht kein Anspruch auf die weitere reguläre Nutzung der Plattform. Unabhängig davon bleibt der Praxis während der Abrufphase nach Ziffer 17.6 ein unentgeltlicher Zugriff auf die für den Datenexport erforderlichen Funktionen erhalten.
Die Kündigungsrechte nach Ziffer 16 bleiben unberührt. Soweit die Praxis einen Anbieterwechsel oder eine Portierung nach den unmittelbar anwendbaren Vorschriften des Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) verlangt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
17.2 Einleitung und Ziel des Wechselprozesses
Die Praxis kann Flurin in Textform mitteilen, dass sie zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst wechseln, ihre exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte in eine eigene IKT-Infrastruktur übertragen oder ihre exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei Vertragsende löschen lassen möchte. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter stellt die Praxis die für die Durchführung erforderlichen Angaben zum Zielanbieter bereit.
Die maximale Frist für die Einleitung des Wechselprozesses beträgt zwei Monate ab Zugang der Mitteilung. Kürzere vertragliche Kündigungsfristen bleiben unberührt. Macht die Praxis von einem Wechselrecht nach dem Data Act Gebrauch, gilt der Vertrag hinsichtlich der betroffenen Dienste während des gesetzlich vorgesehenen Übergangszeitraums fort. Er gilt als beendet und Flurin bestätigt die Beendigung, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist oder – wenn die Praxis keinen Wechsel, sondern die Löschung bei Vertragsende verlangt – mit Ablauf der für die Einleitung maßgeblichen Frist.
17.3 Übergangszeitraum und Unterstützung
Flurin ermöglicht den Wechsel ohne unangemessene Verzögerung und grundsätzlich innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen nach Ablauf der Einleitungsfrist. Während des Übergangszeitraums wird Flurin im gesetzlich geschuldeten Umfang
- die Praxis und von ihr autorisierte Dritte beim Wechsel angemessen unterstützen,
- die vertraglichen Funktionen mit der gebotenen Sorgfalt weiter bereitstellen und die Geschäftskontinuität wahren,
- über bekannte, von Flurin ausgehende Risiken für die Kontinuität des Dienstes informieren und
- ein hohes Sicherheitsniveau insbesondere während der Datenübertragung und der anschließenden Abrufphase gewährleisten.
Ist die Durchführung innerhalb von 30 Kalendertagen aus technischen Gründen nicht möglich, informiert Flurin die Praxis innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselverlangens, begründet die technische Undurchführbarkeit und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
Die Praxis kann den anwendbaren Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den sie für ihre eigenen Zwecke für angemessener hält. Während eines verlängerten Übergangszeitraums bleibt der Vertrag für die betroffenen Dienste anwendbar.
17.4 Exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte
Im Wechselprozess können alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte im Sinne des Data Act portiert werden. Der Standardexport erfolgt unentgeltlich in üblichen, dokumentierten Formaten; strukturierte Daten werden, soweit für die jeweilige Datenart sinnvoll, in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Bereits als Dateien vorliegende Inhalte werden grundsätzlich in ihrem vorhandenen oder einem üblichen Exportformat bereitgestellt.
Dazu gehören, soweit sie im jeweiligen Praxiskonto vorhanden sind, insbesondere folgende Kategorien:
- Praxis-, Standort-, Konto-, Nutzer-, Rollen-, Berechtigungs- und Konfigurationsdaten,
- Patientenstamm-, Kontakt-, Aufnahme-, Wartelisten-, Verfügbarkeits-, Bedarfs-, Termin-, Springer- und Fixtermin-Daten,
- von der Praxis oder Patientinnen und Patienten eingebrachte Notizen, Angaben, Formulare und sonstige Inhalte,
- Verordnungs-, Prüf-, Korrektur-, Status- und Uploaddaten einschließlich zugehöriger Dateien,
- Kommunikationsinhalte sowie kundenbezogene Kanal-, Einwilligungs-, Zustell-, Status- und Zeitstempeldaten,
- Praxisdokumente, Behandlungsvertragsdaten und sonstige im Praxiskonto erzeugte oder gespeicherte Dokumente und Dateien,
- kundenbezogene Abrechnungs-, Tarif-, Standort- und Empfehlungsdaten, soweit diese über Flurin bereitgestellt oder erzeugt werden, sowie
- sonstige Eingabe-, Ausgabe- und Metadaten, die durch die Nutzung der Plattform unmittelbar oder mittelbar von der Praxis erzeugt oder mit erzeugt werden und nicht unter Ziffer 17.5 fallen.
Die jeweils verfügbaren Export- und Portierungsverfahren, Datenstrukturen, Formate, Standards sowie bekannte technische Beschränkungen werden unter https://flurin.app/legal/data-act aktuell dokumentiert.
17.5 Vom Export ausgenommene interne Datenkategorien
Nicht Bestandteil der Portierung sind ausschließlich folgende Kategorien interner Daten, soweit ihre Herausgabe Rechte des geistigen Eigentums oder Geschäftsgeheimnisse von Flurin oder Dritten gefährden würde und die Ausnahme den Wechsel nicht behindert oder verzögert:
- Quellcode, ausführbare Softwarebestandteile und interne Build-Artefakte,
- proprietäre Algorithmen, Modelle, Regelwerke und interne Bewertungslogiken,
- interne Datenbank-, Infrastruktur- und Systemstrukturen, soweit sie nicht zum Verständnis der exportierten Kundendaten erforderlich sind,
- ausschließlich interne Sicherheitslogs, Bedrohungsinformationen, Missbrauchserkennungsdaten und Sicherheitskonfigurationen,
- anbieterweite Betriebs-, Monitoring- und Telemetriedaten ohne eigenen exportierbaren Kundeninhalt,
- interne Schlüssel, Geheimnisse, Zugangsdaten und sonstige sicherheitskritische technische Informationen sowie
- interne Daten oder Vermögenswerte von Drittanbietern, an denen der Praxis kein eigenes Nutzungs- oder Portierungsrecht zusteht.
Soweit exportierbare kundenbezogene Daten lediglich innerhalb solcher internen Systeme gespeichert oder verarbeitet werden, bleiben diese kundenbezogenen Daten selbst von der Portierung umfasst.
17.6 Abrufphase nach dem Übergang
Nach Ende des jeweiligen Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte für 30 Kalendertage zum Abruf verfügbar. Soweit zwingendes Recht eine längere Abruffrist verlangt, gilt die längere gesetzliche Frist. Die Abrufphase besteht unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt noch ein aktives entgeltliches Abonnement besteht. Während dieser Phase ist der Datenexport unentgeltlich möglich; ein Anspruch auf die sonstige reguläre Nutzung der Plattform besteht dadurch nicht.
Verlangt die Praxis ausdrücklich eine frühere Löschung und ist diese rechtlich zulässig, kann die Löschung vor Ablauf der Abrufphase erfolgen. Ein längerer Abrufzeitraum kann ausdrücklich vereinbart werden.
17.7 Wechselentgelte und zusätzliche Leistungen
Für den gesetzlich geschuldeten Wechselprozess, die Standardportierung und den Standardexport erhebt Flurin keine gesonderten Wechselentgelte.
Zusätzliche Beratungs-, individuelle Konvertierungs-, Individualentwicklungs- oder sonstige Migrationsleistungen, die über den gesetzlich geschuldeten Wechselprozess und den Standardexport hinausgehen, können auf Wunsch der Praxis gesondert beauftragt und vergütet werden. Preis und Leistungsumfang werden vor Beauftragung vereinbart.
17.8 Löschung, Rückgabe und eigene Verantwortlichkeit
Nach Ablauf der Abrufphase beziehungsweise eines später ausdrücklich vereinbarten Zeitpunkts löscht Flurin die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die unmittelbar von der Praxis erzeugt wurden oder sich unmittelbar auf sie beziehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, sofern der Wechsel erfolgreich abgeschlossen wurde.
Für personenbezogene Daten, die Flurin als Auftragsverarbeiter verarbeitet, richten sich Rückgabe und Löschung vorrangig nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Art. 28 DSGVO. Solche Daten werden nach Ende der Auftragsverarbeitung nach Wahl der Praxis gelöscht oder zurückgegeben und vorhandene Kopien gelöscht, soweit nicht Unionsrecht oder nationales Recht eine weitere Speicherung verlangt.
Daten, die Flurin ausnahmsweise in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet, dürfen nur auf Grundlage einer hierfür bestehenden eigenen Rechtsgrundlage und nur für die jeweils zulässige Dauer weiterverarbeitet werden.
17.9 Sicherungskopien
Soweit Daten technisch in Sicherungskopien enthalten sind, werden sie nach Vertragsende nicht mehr für produktive Zwecke verwendet und im Rahmen der festgelegten Backup-Zyklen gelöscht oder überschrieben. Zwingende gesetzliche Löschpflichten, insbesondere nach dem Data Act und der DSGVO, gehen dieser Regelung vor.
17.10 Data-Act-Informationen zu Infrastruktur und internationalem Zugriff
Die nach Art. 28 Data Act erforderlichen Informationen zur Gerichtsbarkeit der für die einzelnen Dienste eingesetzten IKT-Infrastruktur sowie zu den technischen, organisatorischen und vertraglichen Maßnahmen gegen rechtswidrigen internationalen behördlichen Zugriff auf oder Transfer von in der Union gehaltenen nicht personenbezogenen Daten werden unter https://flurin.app/legal/data-act bereitgestellt und aktuell gehalten.
17.11 Gesetzliche Pflichten der Praxis
Die Praxis bleibt für die Einhaltung eigener gesetzlicher Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Nachweispflichten verantwortlich.
18. Gewährleistung
18.1 Gesetzliche Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
18.2 Technischer Standard
Flurin betreibt und sichert die Plattform mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik, der Art und des Umfangs der Verarbeitung sowie des vereinbarten Leistungsumfangs.
Eine bestimmte wirtschaftliche Eignung oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
18.3 Keine Fehlerfreiheit
Flurin gewährleistet nicht, dass die Plattform jederzeit fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder mit jeder Systemumgebung der Praxis kompatibel ist.
18.4 Mängelanzeige
Die Praxis ist verpflichtet, offensichtliche Mängel oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden über die vorgesehenen Supportkanäle mitzuteilen und Flurin bei der Fehleranalyse angemessen zu unterstützen.
18.5 Mängelbeseitigung
Flurin ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Update, Workaround, Konfigurationsänderung oder Bereitstellung einer funktional gleichwertigen Lösung zu beheben.
18.6 Unerhebliche Abweichungen
Unerhebliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang begründen keine Gewährleistungsansprüche.
19. Haftung
19.1 Unbeschränkte Haftung
Flurin haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Flurin haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
19.2 Wesentliche Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Flurin auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Praxis regelmäßig vertrauen darf.
19.3 Haftungsausschluss im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung von Flurin für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
19.4 Datenverlust
Für den Verlust von Daten haftet Flurin bei leichter Fahrlässigkeit nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch die Praxis zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre, soweit die Praxis zur eigenen Sicherung verpflichtet war.
Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung ausdrücklich und vollständig als geschuldete Leistung von Flurin übernommen wurde.
19.5 Mittelbare Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Flurin nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden oder sonstige wirtschaftliche Nachteile, sofern diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
19.6 Medizinische und therapeutische Entscheidungen
Flurin übernimmt keine Verantwortung für medizinische, therapeutische oder organisatorische Entscheidungen der Praxis.
Sämtliche Entscheidungen über Behandlungen, Terminvergaben, Wartelistenpriorisierung, Patientenaufnahme und Patientenkommunikation werden ausschließlich durch die Praxis getroffen.
19.7 Patienteneingaben
Flurin haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit von Angaben, die durch Patientinnen und Patienten, die Praxis oder Nutzer in die Plattform eingegeben werden.
19.8 Automatisierte Vorschläge und optionale Assistenzfunktionen
Soweit Flurin automatisierte Vorschläge, Sortierungen, Priorisierungen oder KI-gestützte Assistenzfunktionen als ausdrücklich freigeschaltete Zusatzfunktion bereitstellt, dienen diese nur der Unterstützung. Die Praxis bleibt verpflichtet, Ergebnisse vor einer fachlichen oder organisatorischen Entscheidung angemessen zu prüfen.
Die Haftung von Flurin richtet sich auch für solche Funktionen nach den Ziffern 19.1 bis 19.3; zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
19.9 Externe Dienste
Flurin ist für den vertragsgemäßen Einsatz der von Flurin ausgewählten externen Dienstleister im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verantwortlichkeit verantwortlich. Ausfälle oder Einschränkungen solcher Anbieter können die Plattform gleichwohl vorübergehend beeinträchtigen.
Eine verschuldensunabhängige Garantie für die ständige Verfügbarkeit von Rechenzentren, Netzen, E-Mail-/SMS-/Messenger-Anbietern, Zahlungsdiensten oder sonstigen Drittplattformen wird nicht übernommen. Die Haftung von Flurin bei Auswahl-, Integrations-, Überwachungs- oder sonstigem eigenem Verschulden richtet sich nach den Ziffern 19.1 bis 19.3.
19.10 Cyberangriffe und höhere Gewalt
Flurin haftet nicht für Schäden aufgrund von Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Flurin, insbesondere Cyberangriffe, Ausfälle von Netzwerken, Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Krieg, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt, soweit Flurin die Schäden nicht zu vertreten hat.
19.11 Haftung von Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender, Erfüllungsgehilfen und Beauftragter von Flurin.
20. Freistellung
20.1 Freistellung durch die Praxis
Die Praxis stellt Flurin von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform, einer Pflichtverletzung der Praxis oder einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch die Praxis, ihre Nutzer oder von ihr veranlasste Verarbeitungsvorgänge beruhen, soweit die Praxis die anspruchsbegründenden Umstände zu vertreten hat.
20.2 Erfasste Ansprüche
Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund
- datenschutzrechtlicher Verstöße,
- unzulässiger Patientenkommunikation,
- rechtswidriger Inhalte,
- Verletzungen von Persönlichkeitsrechten,
- Verstößen gegen Berufsrecht, Heilmittelrecht oder Wettbewerbsrecht,
- fehlerhafter oder unvollständiger Informationen der Praxis,
- unzulässiger Werbung oder Spam,
- unberechtigter Nutzung von Daten Dritter.
20.3 Kosten der Rechtsverteidigung
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, Rechtsverfolgung und Schadensminderung, soweit die Praxis die anspruchsbegründenden Umstände zu vertreten hat.
Behördliche Bußgelder sind nur insoweit umfasst, wie eine Freistellung gesetzlich zulässig ist und das Bußgeld auf einem Verantwortungsbeitrag der Praxis beruht.
20.4 Informations- und Mitwirkungspflichten
Flurin wird die Praxis über geltend gemachte Ansprüche informieren und ihr Gelegenheit zur angemessenen Mitwirkung geben, soweit dies rechtlich zulässig und zumutbar ist.
21. Vertraulichkeit
21.1 Vertrauliche Informationen
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die einer Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden und die entweder ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
Hierzu zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Produktpläne, Sicherheitsinformationen, Zugangsdaten, Vertragsinhalte, Preise, Patientendaten und interne Praxisinformationen.
21.2 Vertraulichkeitspflicht
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
21.3 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
- öffentlich bekannt sind,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden,
- aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
21.4 Dauer
Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für einen Zeitraum von drei Jahren nach Vertragsende fort.
Für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gilt die Vertraulichkeitspflicht zeitlich unbegrenzt, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht oder gesetzliche Pflichten dies verlangen.
22. Compliance, Sanktionen und unzulässige Nutzung
22.1 Einhaltung geltenden Rechts
Die Parteien verpflichten sich, im Zusammenhang mit dem Vertrag geltendes Recht einzuhalten.
22.2 Sanktionen und Embargos
Die Praxis versichert, die Plattform nicht unter Verstoß gegen anwendbare Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften zu nutzen.
22.3 Missbrauchsprävention
Flurin ist berechtigt, Maßnahmen zur Missbrauchs- und Sicherheitsprävention zu ergreifen, insbesondere technische Beschränkungen, Sperrungen, Prüfungen oder Kontaktaufnahmen mit der Praxis, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist.
23. Änderungen der Bedingungen und der Vertragsdokumente
23.1 Ankündigung von Änderungen
Flurin kann Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Vertragsdokumente für die Zukunft vorschlagen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe können insbesondere Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, Sicherheits- oder Datenschutzanforderungen, technische Standards, Änderungen notwendiger externer Dienste oder Weiterentwicklungen der Plattform sein.
Über nachteilige oder sonst wesentliche Änderungen wird die Praxis grundsätzlich mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform informiert, soweit nicht zwingendes Recht oder ein dringender Sicherheitsgrund eine kürzere Frist erfordert.
23.2 Ausdrückliche Zustimmung
Wesentliche Vertragsänderungen werden gegenüber einer bestehenden Praxis nur wirksam, wenn die Praxis ihnen ausdrücklich zustimmt. Eine bloße Nichtreaktion, die weitere Nutzung der Plattform oder das Unterlassen einer Kündigung gilt nicht als Zustimmung.
Preisänderungen richten sich zusätzlich nach Ziffer 15.6. Individuelle Vereinbarungen und bereits im Voraus bezahlte Leistungen werden nicht rückwirkend geändert.
23.3 Ablehnung und Beendigung des Vertrags
Flurin bietet die Plattform grundsätzlich auf Basis einheitlicher, jeweils aktueller Vertragsbedingungen an und ist nicht verpflichtet, für einzelne Praxen dauerhaft unterschiedliche Fassungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsdokumente fortzuführen.
Stimmt die Praxis einer für die weitere einheitliche Bereitstellung der Plattform vorgesehenen wesentlichen Änderung nicht zu, wird die neue Fassung für die Praxis nicht allein durch Zeitablauf, Nichtreaktion oder weitere Nutzung wirksam. Die Praxis kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Erfolgt bis zum angekündigten Umstellungszeitpunkt weder die erforderliche Zustimmung noch eine Kündigung durch die Praxis, ist Flurin berechtigt, das Vertragsverhältnis ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung bleibt grundsätzlich die bislang wirksam vereinbarte Vertragsfassung maßgeblich.
Eine Sperrung oder Einschränkung vor Vertragsbeendigung allein wegen einer nicht erteilten Zustimmung erfolgt nur, soweit die weitere Nutzung unter der bisherigen Vertragsfassung wegen zwingenden Rechts, datenschutzrechtlicher Anforderungen oder eines erheblichen Sicherheitsrisikos nicht mehr zulässig ist. Nach Vertragsbeendigung bleiben Datenexport- und Abrufrechte nach Ziffer 17 unberührt.
24. Elektronische Kommunikation
24.1 Elektronische Mitteilungen
Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt die Kommunikation zwischen Flurin und der Praxis in elektronischer Form.
Hierzu zählen insbesondere E-Mails an die im Praxiskonto hinterlegte E-Mail-Adresse sowie Mitteilungen innerhalb der Plattform.
24.2 Zugang von Mitteilungen
Die Praxis ist verpflichtet, ihre hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten.
Für den Zugang elektronischer Erklärungen und Mitteilungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Flurin kann den Versand und die technische Bereitstellung von Mitteilungen protokollieren; ein solcher technischer Status ersetzt nicht den gesetzlichen Nachweis des Zugangs.
24.3 Systemmitteilungen
Flurin darf der Praxis vertragsbezogene, technische, sicherheitsrelevante und rechtlich erforderliche Mitteilungen elektronisch übermitteln.
25. Abtretung, Rechtsnachfolge und Referenznennung
25.1 Abtretung durch die Praxis
Die Praxis darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Flurin abtreten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
25.2 Rechtsnachfolge bei Flurin
Flurin kann das Vertragsverhältnis im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung, Verschmelzung, Ausgliederung, Unternehmens- oder Plattformübertragung auf einen Rechtsnachfolger übertragen, sofern der Rechtsnachfolger die wesentlichen Vertragspflichten übernimmt und berechtigte Interessen der Praxis nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Die Praxis wird über eine solche Übertragung in angemessener Weise informiert. Gesetzliche Widerspruchs-, Kündigungs- oder Datenschutzrechte bleiben unberührt.
25.3 Referenznennung
Flurin darf Name und Logo der Praxis nur mit vorheriger Zustimmung der Praxis als Referenz verwenden.
Eine solche Zustimmung kann in Textform erteilt und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
26. Rangfolge der Vertragsdokumente
Für den allgemeinen Leistungs- und Vergütungsumfang gilt im Falle eines Widerspruchs folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich vereinbarte Sonderkonditionen,
- die für das konkrete Vertragsverhältnis wirksam einbezogene Leistungsbeschreibung beziehungsweise Tarifvereinbarung,
- ein Service Level Agreement, soweit vereinbart,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- sonstige wirksam einbezogene Richtlinien und Policies von Flurin.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gehen der wirksam abgeschlossene Vertrag zur Auftragsverarbeitung und die zugehörigen technischen und organisatorischen Maßnahmen den allgemeinen Vertragsdokumenten vor, soweit sie denselben datenschutzrechtlichen Regelungsgegenstand betreffen.
Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen stets vor.
27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
27.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
27.2 Gerichtsstand
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO zulässig ist, insbesondere wenn die Praxis Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart.
Flurin bleibt berechtigt, die Praxis auch an einem sonst gesetzlich zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
Für Praxen, bei denen eine vorab vereinbarte Gerichtsstandsklausel gesetzlich nicht zulässig ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
28. Schlussbestimmungen
28.1 Textform und Individualabreden
Soweit diese Bedingungen für Erklärungen oder Vertragsänderungen Textform vorsehen, genügt insbesondere E-Mail oder eine dauerhaft abrufbare Erklärung innerhalb der Plattform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Abreden und deren gesetzlicher Vorrang bleiben unberührt. Eine Textformklausel schließt den Nachweis einer wirksam getroffenen Individualabrede nicht aus.
28.2 Salvatorische Regelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
28.3 Dokumentation von Nebenabreden
Ergänzende individuelle Abreden sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und der gesetzliche Vorrang tatsächlich getroffener Individualabreden bleiben hiervon unberührt.
28.4 Auslegung
Überschriften dienen ausschließlich der besseren Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der einzelnen Bestimmungen.
Begriffe im Singular umfassen auch den Plural und umgekehrt, soweit sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
28.5 Geschlechtsneutrale Formulierung
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen personenbezogene Bezeichnungen verwendet werden, dienen diese ausschließlich der besseren Lesbarkeit.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Praxen